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Informationen für Arbeitgeber

Vermittlung und Einstellung von Menschen mit Behinderung

Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.

Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.

Vermittlung

Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot

Ziel

Begleitung

Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen steht der IFD Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Berufsbegleitung“ Arbeitgebern zur Verfügung. Der Integrationsfachdienst wird in der Regel dann tätig, wenn es aus behinderunsgbedingten Gründen zu Problemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot