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Arbeitnehmer und Auszubildende

Berufsbegleitung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.

Integrationsfachdienst Schwerpunkt Berufsbegleitung

Zugang

Wir beraten ...

Wir unterstützen ...

Die Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung über mehrere Monate. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:

Der IFD ist gut vernetzt. Wir arbeiten eng zusammen mit:

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.